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Siemens: Brandschutzschalter

Alles zur neuen Norm DIN VDE 0100-420 und zur neusten Generation von Brandschutzschaltern von Siemens.  Fehlerhafte oder veraltete Elektroinstallationen sind eine häufige Brandursache. Die aktuelle DIN VDE 0100-420 schreibt aus diesem Grunde den Einsatz von Brandschutzschaltern in besonders gefährdeten Bereichen wie z.B. Kitas, Museen, Altenheime, Labore etc. vor als "anerkannte Regel der Technik". Die Übergangsfrist endet am 18. Dezember 2017. Eine Vorreiterrolle beim Thema Brandschutzschalter hat Siemens eingenommen. Bereits im Jahr 2012 hat Siemens das SENTRON Portfolio auf dem Markt gebracht. Inzwischen ist schon die zweite Generation von Brandschutzschaltern unter dem Markennamen SIARC auf dem Markt. Die Schutzkomponenten sind sowohl für Bemessungsströme bis 16A als auch für 40A erhältlich. Die Brandschutzschalter überzeugen durch Flexibilität, einfachere Handhabung und einer verbesserten Detektion. Alles zum Thema Brandschutzschalter finden Sie unter: https://www.tecworld.com/de/hightech-brandsichere-elektroinstallation_siemens/

Aus für die Halogenlampe ab 01.09.2018

Seit September 2009 verschwinden energie-ineffiziente Leuchtmittel schrittweise vom Markt. Dieses Jahr trifft es vor allem die Halogen-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht. Sie dürfen ab dem 1.9.2018 in der Europäischen Union nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Doch es gibt Alternativen.

Direkt betroffen von dem Verbot im Rahmen der sechsten Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009 sind in der ersten Zeit vor allem Lampenproduzenten und Händler. Die neue ErP-Verordnung regelt ausschließlich das erste „Inverkehrbringen“ auf dem Gemeinschaftsmarkt. Das bedeutet: Wer betroffene Lampen zu Hause hat, muss diese nicht sofort ersetzen. Allerdings werden ab dem 1. September 2018 die Lagerbestände an ineffizienten Halogenlampen mit ungebündeltem Licht stetig sinken, bis sie letztendlich vollständig aufgebraucht sind.

Merkmale betroffener Lampen

Zum 1. September nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen Halogen-„Glühlampen“, die rundum Licht abgeben, einen typischen Glaskolben besitzen und ohne Trafo betrieben werden. Die meisten dieser Lampen haben den weitverbreiteten E27- oder einen E14-Schraubsockel und werden für die Allgemein-, Stimmungs- und Eingangsbeleuchtung verwendet. Im Portfolio von Ledvance sind das die Produkte der Familie Osram Halogen Classic und Halolux Ceram. Aber auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Stecksockel vom Typ G4 oder GY6.35 – wie die Halostar Standard / 24 V – sind von dem anstehenden Verbot betroffen.

Ausgeschlossen vom Verbot hingegen sind Produkte für Sonderzwecke, wie etwa Ofenlampen, für die es noch keinen angemessenen Ersatz mit alternativen, energiesparenden Technologien gibt. Ebenso nicht betroffen sind bestimmte Halogen-Lampentypen mit einem R7s-Sockel oder einem G9-Sockel, wie die Osram Haloline oder die Osram Halopin von Ledvance.

Eine gute Alternative: LED-Lampen von Ledvance

Als Ersatz für die betroffenen Halogen-Lampen sind energie- und kosteneffiziente LED-Lampen der Marke Osram von Ledvance eine gute Alternative. So bietet Ledvance unter anderem mit der Parathom-LED-Retrofit-Classic-Serie ein umfangreiches Sortiment an LED-Lampen mit neuster Filament-Technologie an, die nahtlos anstelle der alten Halogen-„Glühlampen“ verwendet werden können. Die Ersatzprodukte gibt es in Vollglas, als dimmbare Versionen sowie in klarer oder matter Ausführung. Damit sehen sie ihren Halogen-Vorgängern täuschend ähnlich. Die anfänglich höheren Anschaffungskosten der LED-Varianten amortisieren sich schnell durch deutlich geringere Stromkosten und die wesentlich höhere Nennlebensdauer. Um den Umstieg auf LED-Produkte zusätzlich schmackhaft zu machen, gewährt Ledvance eine Herstellergarantie von bis zu fünf Jahren.


Wallbox ist nicht gleich Wallbox

Bei der Auswahl einer Wallbox sollte man nicht nur die heutigen, sondern auch die zukünftigen Bedürfnisse im Blick haben. Nur so lassen sich teure Nachrüstungen vermeiden. Hier sollte man den Kunden entsprechend beraten.                                                                           

Bei der Auswahl der Wallbox sollte man schon heute die Anforderungen der Zukunft berücksichtigen                    

Das aktuelle Kfw-Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur berücksichtigt die Zukunftsfähigkeit von Wallboxen zumindest teilweise. Es fordert zum Beispiel einen flexiblen, programmierbaren und updatebaren Steuerungseingang. Nur Wallboxen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden mit 900€ vom Bund bezuschusst. Eine intelligente Kommunikationsschnittstelle erlaubt zum Beispiel, Wallboxen einfacher in ein Smart Home einzubinden.

Die (zukünftige) Anbindung an ein Energiemanagementsystem sollte also bei der Auswahl der Ladelösung für Zuhause berücksichtig werden – auch im Zusammenhang mit der Frage: Wie wird die Energie des Eigenheims zukünftig bezogen? Ist der Bau einer eigenen PV-Anlage geplant? Neben dem zukünftigen Bezug der Energie ist auch die Frage nach den zukünftigen Kommunikationsstandards eine entscheidende bei der Auswahl einer zukunftsfähigen Wallbox. Wie kann der Kunde schon jetzt eine zukunftssichere Lösung realisieren, ohne bereits ein Smart Home zu besitzen? Hier bieten sich z.B. Wallboxen mit EEBus-Schnittstelle an. Durch die EEBus-Kompatibilität ist auch die direkte Anbindung an ein zukünftiges Smart Meter Gateway möglich.

Für die Suche nach der richtigen Wallbox bietet z.B. Mennekes ein Online-Auswahltool an, zu finden unter:

www.chargeupyourday.de